H&P - verbesserter Reiserücktritt
Bei der Stornierung einer Urlaubsreise können bis zu 80% Reiserücktrittsgebühren anfallen. So ergibt sich z.B. bei einer Reise in der Hauptsaison bei einem Mietpreis von 798,00 € ein Schaden in Höhe von 638,40 €! Gegen solch einen Schaden können Sie sich durch unseren Service schützen: Der verbesserte Reiserücktritt.
Auszug aus unseren AVBs: ... Der verbesserte Reiserücktritt kann nur unmittelbar mit der Buchung abgeschlossen werden und wird mit einem Zuschlag von 4% der Gesamtmiete berechnet. Bei Rücktritt vom Mietvertrag aus wichtigem Grund erhalten Sie 100% des gezahlten Mietpreises inkl. dem Zuschlag von 4% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Form eines Gutscheins zurück. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt in derselben oder falls nicht verfügbar in einer vergleichbaren Ferienunterkunft im Ort eingelöst werden. ...
Als wichtige Gründe (Nachweis erforderlich) im Rahmen des verbesserten Reiserücktritts gelten:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters oder eines im Haushalt des Mieters wohnenden nahen Familienangehörigen
- Schäden am bewohnten Eigentum des Mieters infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
- Unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen durch den Arbeitgeber
- Wiedereinstellung des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen nach Arbeitslosigkeit
- Unfall während der Anreise, sofern das Auto dadurch nicht mehr fahrbereit ist
- Von Behörden verhängter Quarantäneaufenthalt auf Grund eines Coronavirus-Verdachts
Der erforderliche Nachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Stornierung bei der H&P Touristik GmbH in Bonn eingereicht werden.