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Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen |
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Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der H&P Touristik GmbH, Bonn. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch. |
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Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Eigentum der H&P Touristik GmbH, Bonn. Die H&P Touristik GmbH ist deshalb
lediglich als Mietvermittler im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Sie ist berechtigt und bevollmächtigt,
die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.
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Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie H&P Touristik GmbH, Bonn, verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen.
Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch H&P Touristik GmbH und dem
Eingang der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung
innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.
Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte
unverzüglich an unsere Buchungszentrale in Bonn.
Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen
Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist.
In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
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Diese Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bis zur Übermittlung Ihres
Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten.
Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.
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3.1. Kurtaxe/sonstige Abgaben |
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Sofern am Ort der gemieteten Ferienwohnung nach den örtlichen Vorschriften eine Kurtaxe oder eine sonstige Abgabe von den
(Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen vor Ort gesondert bezahlt werden.
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Für jede Buchung, die nicht „online“ erfolgt, berechnen wir eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 12,00 €.
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Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit
dem Haustier durch uns oder unsere Mitarbeiter vor Ort verweigert werden.
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Werden auf Ihren Wunsch Änderungen des Mietvertrages (z.B. Mietzeit, Personenzahl etc.) durchgeführt, so wird hierfür eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 € pauschal berechnet. Mehrere gleichzeitig gewünschte Änderungen lösen diesen
Betrag nur einmal aus. Im übrigen sind Änderungen der Buchung jederzeit möglich, bedürfen aber unbedingt unserer Bestätigung.
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Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Rechnung ist, werden 10 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 30,00 € als
Anzahlung fällig. Der Restmietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der H&P Touristik GmbH, Bonn,
eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochen-Frist wird der Gesamtmietpreis sofort fällig.
Vor Zahlungen wird ein Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651 k BGB ausgestellt.
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Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen
unverzüglich dem/den Mitarbeiter/n in dem für das Mietobjekt zuständigen Vermietungsbüro der H&P Touristik GmbH zugeleitet
werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben,
können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich,
gerichtet an die H&P-Touristik GmbH, Bonn, geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht
werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese
Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
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Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis
zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht
spätestens am Tage vor dem Mietbeginn der H&P Touristik GmbH unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift,
Personenzahl) mitgeteilt wird. Die H&P Touristik GmbH kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen,
die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
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Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich die H&P Touristik GmbH, Bonn,
bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung
(Rücktrittsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten:
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bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung: kostenlos
bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % der Gesamtmiete,
mindestens 30,00 €
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmiete
ab 21 Tage vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmiete
Für jeden Rücktritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet, die auf die vorgenannten Sätze
angerechnet wird.
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Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns und/oder dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
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11. Aufhebung des Reisevertrages |
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Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret
erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei.
Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
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H&P Touristik GmbH, Bonn, ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden
sind, an den Wohnungseigentümer weiterzuleiten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns ein schriftlicher Widerspruch
zu erklären.
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Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarerer Nähe der Ferienanlage, in
der die gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der Mieter davon
unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Die H&P Touristik GmbH, Bonn, ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgendmöglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings
nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten von H&P-Touristik GmbH zu.
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14. Ausfall von Freizeitanlagen |
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Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung
der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von H&P Touristik GmbH oder dem vermietenden Eigentümer zu vertreten. H&P Touristik GmbH
ist gehalten, den Ausfall unverzüglich zu beseitigen.
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15. Allgemeine Verpflichtungen |
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Ferienanlage geltende Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, jedenfalls aber in dem örtlichen Vermietungsbüro einzusehen.
Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt H&P Touristik GmbH, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären
und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und/oder der Ferienanlage auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schaden-
ersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.
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16. Auszug aus der Hausordnung |
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Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal der H&P Touristik GmbH ausgeführt. Es wird erwartet, dass der Mieter zum
Mietende die Bettwäsche abzieht, die Decken faltet, Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt sowie
Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln
und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort im örtlichen Vermietungsbüro der
H&P Touristik GmbH zu melden.
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Die H&P Touristik GmbH, Bonn, ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Die Sicherheit
ist bei Anreise im örtlichen Vermietungsbüro in bar zu hinterlegen und wird bei der Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter
zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der H&P Touristik GmbH, Bonn, bzw. des vertretenden
Eigentümers vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist die H&P Touristik GmbH zur Aufrechnung
mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder H&P Touristik GmbH, sofern sich nachträglich
noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
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Offensichtliche Schreib- und/oder Druckfehler in diesem Vertrag oder den allgemeinen Vertragsbedingungen verpflichten die
Vertragspartner nicht. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Verbindlich ist insoweit allein die Buchungsbestätigung der
H&P Touristik GmbH, Bonn.
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H&P Touristik Gesellschaft zur Vermietung und Verwaltung von Ferienanlagen mbH
Borsigallee 8 - 10 - 53125 Bonn
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